• Radiologie-Praxisberatung

fachkundig & individuell

Radiologie-Praxen, Nuklearmedizin-Praxen und Strahlentherapeuten befinden sich in der Ärztelandschaft in einem hart umkämpften und schwierigen Markt. Zum Teil erzwingen die gesetzlich wirksamen Kostendämpfungsmaßnahmen immer mehr die Zusammenlegung von Einzelpraxen und kleineren Gemeinschaftspraxen zu größeren Einheiten – auch überörtlich und KV-übergreifend -. Diese Einheiten werden als ärztliche Unternehmen des Mittelstandes angesehen, die betriebswirtschaftlichen Aspekte bleiben oft auf der Straße.

Mit Beratungsleistungen, der vorhandenen Branchenkenntnis im Bereich Radiologie und Nuklearmedizin erzielen Sie mehr Transparenz in Ihrer Praxis bzw. in Ihrem MVZ.

Gerne unterstütze ich Sie in betriebswirtschaftlichen Fragen bei:

  • Ihrer Praxisabgabe
  • Niederlassungsberatung
  • Investitionsplanung
  • Rentabilitätsberechnungen
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Aufbau von Kostenstellen (z.B. CT, MR, NUK)
  • Controlling
  • Ermittlung von Benchmarking-Zahlen
  • Kooperation , Verhandlungen mit dem Kooperationspartner (Klinik bzw. Praxis) über Inhalte     des Kooperationsvertrages,
  • Art- und Umfang der Leistungserbringung und deren Vergütung
  • Bewertung Ihrer Praxis

Bei den Kooperationsmöglichkeiten ist im Vorfeld die Kompliziertheit der Entscheidungsfindung für oder gegen das jeweilige Modell zu nennen, die jeden Radiologen und Nuklearmediziner sowie Strahlentherapeuten vor eine unternehmerische Entscheidung stellt: Um am Ende zu einer richtigen Entscheidung zu gelangen sollten die unterschiedlichen Alternativen der Berufsausübung gedanklich durchgespielt werden.

Zu überlegen ist auch: Nur zur Sprechstunde kommen, sonst um nichts kümmern, Verantwortung für Management, Personal, Investitionen etc. an andere zu übertragen, nicht (mehr) unternehmerisch tätig sein, Praxissitz(ver)kauf, Praxisabgabe ab 55 Jahren mit Steuerprivileg und Anstellung in Voll-/Teilzeit etc.

Künftig sind in diesem Zusammenhang mit Praxisabgabe bzw. Kooperation neue Adressaten vorhanden: Niedergelassene Fachkollegen, niedergelassene Kollegen fachgebiets-/ortsübergreifend, fusionswillige Kollegen, andere Kollegen zur Filialbildung, überörtliche Gemeinschaftspraxis, MVZ und Klinikbetreiber oder andere Investoren sowie Medizinische Kooperationsbereiche. Es geht jetzt nicht nur um Patienten-, Zuweiserklientel, Medizintechnik, Einrichtung und Standort, sondern und/oder auch um Vertragsarztzulassung und möglicherweise Tätigkeit als angestellter Arzt.

Als Chance kann sich z.B. die Praxis(Teil-)einbringung bzw. die Weitergabe der Zulassung an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) erweisen und/oder um Synergieeffekte wie die gemeinsame Nutzung von Personal, Organisation und Equipment zu nutzen. Das MVZ wird in der Regel zu einer deutlich günstigeren Kostenstruktur als bisher führen, so dass höhere Gewinne, welche die Grundlage für die Bewertung des MVZ sind, ausgewiesen werden. Dies bedeutet letztlich, dass mittel-/langfristig der Anteil an einem MVZ in der Regel werthaltiger als eine einzelne Praxis ist. Im übrigen kann aus Strategiegründen durchaus die Zulassung für den Erwerber mehr wert sein als sich aus den wirtschaftlichen Zahlen der bewerteten Praxis ergibt, wenn mit dem Kauf der Zulassung zukunftsorientierte Ziele (z.B. Erweiterung und/oder Konzentration) verknüpft werden. Hier wird – nach unseren Erfahrungen – bei den Verhandlungen oft ein sachverständiger Moderator/Mediator gebraucht Positiv ist auch, dass grundsätzlich für betriebswirtschaftliche Praxisberatungen eine staatliche Förderung der Beratungskosten möglich ist.

Gerne bin ich für Sie als Radiologie- und Nuklearmediziner -Praxisberater tätig.






Unsere Standorte für Radiologie-Praxisberatungen

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